GEMA

Die meisten unserer CDs sind gemafrei. Diese sind mit dem Hinweis „gemafreie Musik" gekennzeichnet. Für die öffentliche Aufführung, Sendung oder Verbreitung von GEMA-pflichtigen Musikwerken müssen Lizenzvergütungen an die GEMA abgeführt werden. Die GEMA ist die „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte". Es gibt verschiedene Faktoren wie z. B. Verwendungszweck, Stückzahl, Raumgröße usw., welche die Höhe der zu entrichteten Gebühren bzw. den Tarifbereich bestimmen. Wenn Sie also nicht-GEMAfreie Musik in Ihren Geschäfts- oder Praxisräumen spielen, fällt eine vierteljährlich zu zahlende GEMA-Gebühr an.

Bei der Nutzung unserer GEMA-freien Musik müssen Sie keine Gebühren an die GEMA (AKM, SUISA) zahlen, sofern Sie ausschließlich GEMA-freie Musik verwenden. Da Sie gegenüber der GEMA nachweispflichtig sind, müssen Sie dokumentieren, dass die von Ihnen verwendete Musik gemafrei ist.

Diesen Nachweis können Sie in Form unseres Freistellungszertifikates herunterladen und der GEMA vorlegen. Er befreit Sie von der Entrichtung der sonst anfallenden GEMA-Gebühren.

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GEMA- Freistellungszertifikat

 

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